{"id":956,"date":"2022-10-29T11:08:01","date_gmt":"2022-10-29T09:08:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.alexander-ziegler.com\/?page_id=956"},"modified":"2022-11-08T17:16:01","modified_gmt":"2022-11-08T15:16:01","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.alexander-ziegler.com\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n[aesop_content color=“#000000″ background=“#ffffff“ columns=“2″ position=“none“ imgrepeat=“no-repeat“ disable_bgshading=“off“ floaterposition=“left“ floaterdirection=“up“ revealfx=“off“ overlay_revealfx=“off“ aesop-generator-content=“I. Geltung<\/p>\n

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten f\u00fcr alle vom Fotografen durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
\nSie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, sp\u00e4testens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Ver\u00f6ffentlichung.
\nWenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erkl\u00e4ren. Abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden erlangen keine G\u00fcltigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
\nDie AGB gelten im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auch ohne ausdr\u00fcckliche Einbeziehung auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdr\u00fccklich abweichende Regelungen getroffen werden.<\/p>\n

II. Auftragsproduktion<\/p>\n

Soweit der Fotograf Kostenvoranschl\u00e4ge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten w\u00e4hrend der Produktion Kostenerh\u00f6hungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine \u00dcberschreitung der urspr\u00fcnglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gr\u00fcnden \u00fcberschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erh\u00f6hung des Pauschalhonorars zu leisten.
\nDer Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchf\u00fchrung der Produktion eingekauft werden m\u00fcssen, im Namen und mit Vollmacht sowie f\u00fcr Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
\nVorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgew\u00e4hlt.
\nSind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen M\u00e4ngelr\u00fcgen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgem\u00e4\u00df und m\u00e4ngelfrei abgenommen.<\/p>\n

III. \u00dcberlassenes Bildmaterial (Analog und Digital)<\/p>\n

Die AGB gelten f\u00fcr jegliches dem Kunden \u00fcberlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch f\u00fcr elektronisches oder digital \u00fcbermitteltes Bildmaterial.
\nDer Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich gesch\u00fctzte Lichtbildwerke i.S.v. \u00a72 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
\nVom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschl\u00e4ge oder Konzeptionen sind eigenst\u00e4ndige Leistungen, die zu verg\u00fcten sind.
\nDas \u00fcberlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierf\u00fcr geleistet wird.
\nDer Kunde hat das Bildmaterial sorgf\u00e4ltig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu gesch\u00e4ftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
\nReklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualit\u00e4t oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgem\u00e4\u00df, vertragsgem\u00e4\u00df und wie verzeichnet zugegangen.<\/p>\n

IV. Nutzungsrechte<\/p>\n

Der Kunde erwirbt grunds\u00e4tzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ver\u00f6ffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Ver\u00f6ffentlichungszeitr\u00e4ume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
\nAusschlie\u00dfliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder r\u00e4umliche Exklusivrechte oder Sperrfristen m\u00fcssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
\nMit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht \u00fcbertragen f\u00fcr die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datentr\u00e4ger, welche\/-s\/-n der Kunde angegeben hat oder welche\/-s\/-r sich aus den Umst\u00e4nden der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist ma\u00dfgeblich der Nutzungszweck, f\u00fcr den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verf\u00fcgung gestellt worden ist.
\nJede \u00fcber Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung oder Ver\u00f6ffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere f\u00fcr:
\n\u2013 eine Zweitverwertung oder Zweitver\u00f6ffentlichung, insbesondere in Sammelb\u00e4nden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbema\u00dfnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, \u00c4nderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
\n\u2013 die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datentr\u00e4gern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Tr\u00e4germedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
\n\u2013 jegliche Vervielf\u00e4ltigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datentr\u00e4gern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
\n\u2013 die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfern\u00fcbertragung oder auf Datentr\u00e4gern, die zur \u00f6ffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
\nVer\u00e4nderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
\nDer Kunde ist nicht berechtigt, die ihm einger\u00e4umten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu \u00fcbertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
\nDie Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Zahlungsanspr\u00fcche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis.
\nDer Fotograf bleibt auch bei \u00dcbertragung der ausschlie\u00dflichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.<\/p>\n

V. Haftung<\/p>\n

Der Fotograf \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigef\u00fcgt. Der Erwerb von Nutzungsrechten \u00fcber das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. f\u00fcr abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Ver\u00f6ffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Betextung sowie die sich aus der konkreten Ver\u00f6ffentlichung ergebenden Sinnzusammenh\u00e4nge.
\nAb dem Zeitpunkt der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde f\u00fcr dessen sachgem\u00e4\u00dfe Verwendung verantwortlich.<\/p>\n

VI. Honorare<\/p>\n

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorar\u00fcbersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.
\nMit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gem\u00e4\u00df Ziff. IV. 3 abgegolten.
\nDurch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten f\u00fcr erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
\nDer Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme f\u00e4llig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung f\u00e4llig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsauftr\u00e4gen Abschlagszahlungen entspre- chend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
\nDas Honorar gem\u00e4\u00df VI.1.AGB ist auch dann in voller H\u00f6he zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht ver\u00f6ffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage f\u00fcr Layout- und Pr\u00e4sentationszwecke f\u00e4llt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
\nEine Aufrechnung oder die Aus\u00fcbung des Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen des Kunden zul\u00e4ssig. Zul\u00e4ssig ist au\u00dferdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.<\/p>\n

VII. R\u00fcckgabe des Bildmaterials<\/p>\n

Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverz\u00fcglich nach der Ver\u00f6ffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, sp\u00e4testens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zur\u00fcckzusenden; beizuf\u00fcgen sind zwei Belegexemplare. Eine Verl\u00e4ngerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
\nDigitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grunds\u00e4tzlich zu l\u00f6schen bzw. sind die Datentr\u00e4ger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht f\u00fcr den Bestand und\/oder die M\u00f6glichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
\n\u00dcberl\u00e4sst der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverst\u00e4ndnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Pr\u00fcfung, ob eine Nutzung oder Ver\u00f6ffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial sp\u00e4testens innerhalb eines Monats nach Erhalt zur\u00fcckzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu l\u00f6schen bzw. sind die Datentr\u00e4ger zu vernichten oder zur\u00fcckzugeben. Eine Verl\u00e4ngerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich best\u00e4tigt worden ist.
\nDie R\u00fccksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchen\u00fcblicher Verpackung. Der Kunde tr\u00e4gt das Risiko des Verlusts oder der Besch\u00e4digung w\u00e4hrend des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.<\/p>\n

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz<\/p>\n

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist f\u00fcr jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des f\u00fcnffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich wei- tergehender Schadensersatzanspr\u00fcche.
\nBei unterlassenem, unvollst\u00e4ndigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsf\u00e4higem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in H\u00f6he von 100% auf das vereinbarte bzw. \u00fcbliche Nutzungshonorar zu zahlen.<\/p>\n

IX. Allgemeines<\/p>\n

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
\nNebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
\nDie etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am n\u00e4chsten kommt.
\nErf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.<\/p>\n

FL_01\/2012″]\n

I. Geltung<\/strong><\/p>\n

    \n
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten f\u00fcr alle vom Fotografen durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.<\/li>\n
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, sp\u00e4testens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Ver\u00f6ffentlichung.<\/li>\n
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erkl\u00e4ren. Abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden erlangen keine G\u00fcltigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.<\/li>\n
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auch ohne ausdr\u00fcckliche Einbeziehung auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdr\u00fccklich abweichende Regelungen getroffen werden.<\/li>\n<\/ol>\n

    II. Auftragsproduktion<\/strong><\/p>\n

      \n
    1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschl\u00e4ge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten w\u00e4hrend der Produktion Kostenerh\u00f6hungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine \u00dcberschreitung der urspr\u00fcnglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gr\u00fcnden \u00fcberschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erh\u00f6hung des Pauschalhonorars zu leisten.<\/li>\n
    2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchf\u00fchrung der Produktion eingekauft werden m\u00fcssen, im Namen und mit Vollmacht sowie f\u00fcr Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.<\/li>\n
    3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgew\u00e4hlt.<\/li>\n
    4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen M\u00e4ngelr\u00fcgen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgem\u00e4\u00df und m\u00e4ngelfrei abgenommen.<\/li>\n<\/ol>\n

      III. \u00dcberlassenes Bildmaterial (Analog und Digital)<\/strong><\/p>\n

        \n
      1. Die AGB gelten f\u00fcr jegliches dem Kunden \u00fcberlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch f\u00fcr elektronisches oder digital \u00fcbermitteltes Bildmaterial.<\/li>\n
      2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich gesch\u00fctzte Lichtbildwerke i.S.v. \u00a72 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.<\/li>\n
      3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschl\u00e4ge oder Konzeptionen sind eigenst\u00e4ndige Leistungen, die zu verg\u00fcten sind.<\/li>\n
      4. Das \u00fcberlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierf\u00fcr geleistet wird.<\/li>\n
      5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgf\u00e4ltig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu gesch\u00e4ftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.<\/li>\n
      6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualit\u00e4t oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgem\u00e4\u00df, vertragsgem\u00e4\u00df und wie verzeichnet zugegangen.<\/li>\n<\/ol>\n

        IV. Nutzungsrechte<\/strong><\/p>\n

          \n
        1. Der Kunde erwirbt grunds\u00e4tzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ver\u00f6ffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Ver\u00f6ffentlichungszeitr\u00e4ume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.<\/li>\n
        2. Ausschlie\u00dfliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder r\u00e4umliche Exklusivrechte oder Sperrfristen m\u00fcssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.<\/li>\n
        3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht \u00fcbertragen f\u00fcr die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datentr\u00e4ger, welche\/-s\/-n der Kunde angegeben hat oder welche\/-s\/-r sich aus den Umst\u00e4nden der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist ma\u00dfgeblich der Nutzungszweck, f\u00fcr den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verf\u00fcgung gestellt worden ist.<\/li>\n
        4. Jede \u00fcber Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung oder Ver\u00f6ffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere f\u00fcr:\n
            \u2013 eine Zweitverwertung oder Zweitver\u00f6ffentlichung, insbesondere in Sammelb\u00e4nden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbema\u00dfnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, \u00c4nderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,<\/ol>\n
              \u2013 die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datentr\u00e4gern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Tr\u00e4germedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,<\/ol>\n
                \u2013 jegliche Vervielf\u00e4ltigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datentr\u00e4gern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),<\/ol>\n
                  \u2013 die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfern\u00fcbertragung oder auf Datentr\u00e4gern, die zur \u00f6ffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.<\/ol>\n<\/li>\n
                1. \u00a0Ver\u00e4nderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.<\/li>\n
                2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm einger\u00e4umten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu \u00fcbertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.<\/li>\n
                3. Die Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Zahlungsanspr\u00fcche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis.<\/li>\n
                4. Der Fotograf bleibt auch bei \u00dcbertragung der ausschlie\u00dflichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.<\/li>\n<\/ol>\n

                  V. Haftung<\/strong><\/p>\n

                    \n
                  1. Der Fotograf \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigef\u00fcgt. Der Erwerb von Nutzungsrechten \u00fcber das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. f\u00fcr abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Ver\u00f6ffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Betextung sowie die sich aus der konkreten Ver\u00f6ffentlichung ergebenden Sinnzusammenh\u00e4nge.<\/li>\n
                  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde f\u00fcr dessen sachgem\u00e4\u00dfe Verwendung verantwortlich.<\/li>\n<\/ol>\n

                    VI. Honorare<\/strong><\/p>\n

                      \n
                    1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorar\u00fcbersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.<\/li>\n
                    2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gem\u00e4\u00df Ziff. IV. 3 abgegolten.<\/li>\n
                    3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten f\u00fcr erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.<\/li>\n
                    4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme f\u00e4llig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung f\u00e4llig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsauftr\u00e4gen Abschlagszahlungen entspre- chend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.<\/li>\n
                    5. Das Honorar gem\u00e4\u00df VI.1.AGB ist auch dann in voller H\u00f6he zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht ver\u00f6ffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage f\u00fcr Layout- und Pr\u00e4sentationszwecke f\u00e4llt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.<\/li>\n
                    6. Eine Aufrechnung oder die Aus\u00fcbung des Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen des Kunden zul\u00e4ssig. Zul\u00e4ssig ist au\u00dferdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.<\/li>\n<\/ol>\n

                      VII. R\u00fcckgabe des Bildmaterials<\/strong><\/p>\n

                        \n
                      1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverz\u00fcglich nach der Ver\u00f6ffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, sp\u00e4testens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zur\u00fcckzusenden; beizuf\u00fcgen sind zwei Belegexemplare. Eine Verl\u00e4ngerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.<\/li>\n
                      2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grunds\u00e4tzlich zu l\u00f6schen bzw. sind die Datentr\u00e4ger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht f\u00fcr den Bestand und\/oder die M\u00f6glichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.<\/li>\n
                      3. \u00dcberl\u00e4sst der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverst\u00e4ndnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Pr\u00fcfung, ob eine Nutzung oder Ver\u00f6ffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial sp\u00e4testens innerhalb eines Monats nach Erhalt zur\u00fcckzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu l\u00f6schen bzw. sind die Datentr\u00e4ger zu vernichten oder zur\u00fcckzugeben. Eine Verl\u00e4ngerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich best\u00e4tigt worden ist.<\/li>\n
                      4. Die R\u00fccksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchen\u00fcblicher Verpackung. Der Kunde tr\u00e4gt das Risiko des Verlusts oder der Besch\u00e4digung w\u00e4hrend des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.<\/li>\n<\/ol>\n

                        VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz<\/strong><\/p>\n

                          \n
                        1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist f\u00fcr jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des f\u00fcnffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich wei- tergehender Schadensersatzanspr\u00fcche.<\/li>\n
                        2. Bei unterlassenem, unvollst\u00e4ndigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsf\u00e4higem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in H\u00f6he von 100% auf das vereinbarte bzw. \u00fcbliche Nutzungshonorar zu zahlen.<\/li>\n<\/ol>\n

                          IX. Allgemeines<\/strong><\/p>\n

                            \n
                          1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.<\/li>\n
                          2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/li>\n
                          3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am n\u00e4chsten kommt.<\/li>\n
                          4. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.<\/li>\n<\/ol>\n[\/aesop_content]\n

                            FL_01\/2012<\/p>\n\n\n\n[aesop_document type=“pdf“ src=“https:\/\/www.alexander-ziegler.com\/wp-content\/images\/AGB.pdf“ title=“Download AGB“ download=“on“]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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